Rechtssicherheit im Internet

Jedes Unternehmen, was im Internet tätig ist, ist laut DS-GVO, Bundesdatenschutz- und Telemediengesetz sowie der E-Privacy-Verordnung und dem Wettbewerbsrecht verpflichtet angemessene technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten umzusetzen. Personenbezogene Daten sind dabei Informationen wie beispielsweise Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adressen, Einkommen und vor allem Kauf-, Surf- und Klick-Historie einzelner Nutzer.

Was muss für eine DS-GVO konforme Webseite getan werden?

  • Bildrechte kennzeichnen und lizensieren
  • Integration eines Impressums
  • Erstellung und Integration einer Datenschutzerklärung mit Angabe zur Verwendung von beispielsweise Cookies, Tracking-Tools, Plugins, Newsletter oder Kontaktformular
  • Analyse verwendeter Social-Media-Plugins wie Facebook, Twitter oder Instagram und deren Angabe bei Verwendung in Datenschutzerklärung
  • Erstellung gesonderter Datenschutzerklärung für Social-Media-Profile
  • Einbindung eines Consent Tools zur Einwilligung der Verwendung von Analysetools, Cookies und anderen Plugins
  • Einhaltung der Richtlinien bei Newsletter-Kampagnen und Abschluss bestimmter AV-Verträge mit externen Dienstleistern

Was ist weiterhin auf einer Webseite erforderlich?

  • SSL-Zertifikat auf Website einbinden
  • Markenrechtlich geprüfte Verwendung der Domain
  • Angabe zur Haftung von Inhalten
  • Abschluss von AV-Verträgen bei Verwendung externer Anbieter (z.B.: Newsletter-Anbieter, Ticket-Systeme, Hoster, Buchhaltung etc.)